Ende August habe ich ja
einen Brief an die Beschwerdekommission geschrieben, zu dem dann auch Ermittlungen durchgeführt wurden, und ich auch eine telefonische Stellungnahme Anfang Oktober abgegeben habe. Jetzt ist endlich der Brief mit der Entscheidung gekommen. Leider nein.
Die Beschwerdekommission ist zu dem Schluss gekommen, dass mir kein Unrecht zugefügt wurde. Die letztendliche Erledigung bei einer Beschwerde fällt dem Bundesminister zu (bzw. jemandem in seinem Auftrag), und dieser schreibt mir, dass mein "Beschwerdevorbringen mit dem erhobenen Sachverhalt im Wesentlichen nicht übereinstimmt" und meine Beschwerde "daher zu Unrecht erhoben wurde". Bin ich eigentlich der einzige, der da einen gewissen Zynismus herausliest, a la "Sie haben gelogen, Herr Rekrut!"? Mit der Aussage der Beschwerdekommission kann ich mich anfreunden, dass mir kein Unrecht zugefügt wurde (der freundliche Herr bei der fernmündlichen Stellungnahme hat mir erklärt, dass die Aktionen des OvT, obwohl hart, durch das Hausrecht gedeckt sein sollten), beim Statement aus dem Ministerium selbst stößt es mir doch schon etwas sauer auf. Für sämtliche beschriebenen Vorfälle gibt es mehrere Zeugen, ich habe auch nichts von Relevanz weggelassen, und die Vermutung der möglichen Pflichtverletzung basiert auf der Einschätzung durch mehrere erfahrene Offiziere (!!).
Natürlich werde ich die Sache nicht mehr weiter verfolgen, da mein Vorhaben mit Einreichung der außerordentlichen Beschwerde, war, rauszufinden, ob nicht wirklich eine eventuelle Pflichtverletzung stattgefunden hat. Zumindest das habe ich als Soldatenvertreter meines ET in der Stellungskommission meinen Kameraden geschuldet. Damit wäre auch das letzte offene Kapitel Bundesheer für mich abgeschlossen.